
Zwangseinweisung, Unterbringung
Wenn jemand (1) psychisch krank ist und (2) sich oder
andere gefährdet, kann er auch gegen seinen Willen in
ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Es
müssen dafür aber immer beide Bedingungen zugleich
erfüllt sein. Wenn einer nur psychisch krank ist und
„Unsinn“ anstellt, ist das nach unserer
Rechtslage noch kein Grund für eine Zwangseinweisung.
Auch wenn ein Gesunder sich gefährdet oder andere
bedroht, ist das kein Grund für eine Einweisung. Dann
kann ihn höchstens die Polizei vorübergehend
festsetzen. Wenn also z. B. ein Mann im Vollrausch andere
bedroht, ist er krank und gefährlich. Er kann
eingewiesen werden. Wenn er am nächsten Tag wieder
nüchtern ist, ist er gesund und dann kann er nur
festgehalten werden, wenn es mehr als wahrscheinlich ist,
dass er sofort wieder trinkt und dann auch wieder
gefährlich wird.
Über die
Zwangseinweisung entscheidet immer ein Richter. Lediglich
zur Abwendung unmittelbarer Gefahr (z. B. ein Depressiver
trifft konkrete Vorbereitungen, aus dem Leben zu scheiden)
kann die Polizei oder ein Arzt einen Menschen festhalten.
Aber auch dann muss der Richter zu dem Kranken kommen, den
Sachverhalt überprüfen und eine Entscheidung
für oder gegen die zwangsweise Unterbringung in einem
psychiatrischen Krankenhaus treffen. Ob er dann auf einer
geschlossenen oder offenen Station untergebracht wird, ist
eine Entscheidung des Arztes. Der Richter legt auch immer
fest, wie lange die Unterbringung höchstens gilt. Der
Arzt ist dazu nur darum notwendig, weil er entscheiden muss,
ob der Betreffende psychisch krank ist.
Bei
Wikipedia findet man zu diesem Thema einen sachlich
korrekten, wenn auch etwas schwer verständlichen
Artikel.
Ist jemand zwangsweise in einer
psychiatrischen Klinik untergebracht, soll er auch behandelt
werden. Das beinhaltet unter Umständen eine
medikamentöse Behandlung gegen seinen Willen. Das ist
der wohl schwierigste Punkt bei der Sache. Wenn man
nämlich annimmt, dass z. B. in der Psychose, wenn auch
verzerrt, immer auch ein berechtigtes Anliegen des Patienten
zum Ausdruck kommt, dann ist die gewaltsame
Unterdrückung der psychotischen Symptome durch
Medikamente aus zwei Gründen problematisch. Erstens
fühlt sich der Patient vergewaltigt und die Hemmung,
die von den Medikamenten verursacht wird, macht ihn
gefügig. Zweitens wird ein wichtiges Anliegen
unterdrückt, so dass nicht ausgeschlossen werden kann,
dass die Psychose manchmal langfristig durch eine
unkritische medikamentöse Behandlung verschlimmert
wird. Doch muss ich hier betonen, dass es für diese
Annahmen zwar Hinweise, aber keine Beweise gibt. Die meisten
Psychiater lehnen diese Annahmen auch rigoros ab, was aber
dazu führt, dass vorurteilsfreie Untersuchungen
darüber nicht geführt werden.
Quelle: Prof. Dr. med. Frank Matakas,
Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychoanalyse
______
zurück